Der IVF-Fond übernimmt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, 70%. Dem Patientenpaar bleibt ein Selbstbehalt von 30%.
Frau
Mann
Die Behandlungen, bei denen die Eizelle und Samenzelle außerhalb des Körpers vereinigt werden. Die befruchtete Eizelle wird danach in die Gebärmutter eingebracht.
In-vitro-Fertilisation (IVF)
Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
Kryo-Transfer
Wenn bei der Eizellenentnahme überzählige Eizellen befruchtet werden, können die durch einen Kryo-Transfer auch eingesetzt werden. In seltenen Fällen kann die Anwendung von Spendersamen oder Eizellspende erforderlich sein. Die Kosten für die Bereitstellung von Spendersamen oder Spenderinneneizellen können seitens des IVF-Fonds nicht mitfinanziert werden. Besteht jedoch gleichzeitig bei mindestens einer/einem der beiden PartnerInnen
eine medizinische Indikation, nach dem IVF-Fonds-Gesetz, so werden die Kosten einer erforderlichen IVF-bzw. ICSI-Behandlung anteilig übernommen.
Höchstens vier Versuche pro Paar.
Der Ausgang eines Versuches bzw. die Geburt des Kindes MUSS gemeldet werden. Wenn die Geburt/Ausgang der Versuches nicht gemeldet wird, muss der bezahlte Kostenanteil dem IVF-Fond zurückgezahlt werden.
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
„Neben meiner Mitarbeit in der Forschung und Entwicklung im Bereich Datenanalyse und Statistik, bin ich auch für den IFV-Fonds zuständig.“
Helene Schenk